Weideunfall | Haftung nach Pferdepanik: Pferd scheut und bricht aus der Pferdeweide aus

Weideunfall | Haftung nach Pferdepanik: Pferd scheut und bricht aus der Pferdeweide aus

Ein Pferd auf der Pferdeweide geriet in Panik, brach aus und verletzte sich dabei schwer. Ursache für das Scheuen des Pferde war die Bewässerung eines benachbarten Feldes. Besprengen Landwirte statt allein ihres Ackers auch eine benachbarte Pferdeweide mit Wasser, müssen sie für Panikreaktionen der Pferde haften. Unwissenheit über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes schützt den Landwirt nicht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 20 U 30/13).

Weideunfall / Pferd scheut und bricht aus

Damit bekam eine Pferdehalterin recht, die von einem Landwirt 40.000 Euro Schadenersatz verlangte. Dieser hatte seine Ackerflächen bewässert, dabei aber nicht darauf geachtet, dass der Wasserstrahl auch auf die benachbarte Pferdeweide landete.Dadurch geriet die dort befindliche Stute der Kläger derart in Panik, dass sie über einen Weidezaun sprang. Das Pferd verletzte sich bei der Flucht so schwer, dass es eingeschläfert werden musste.Der Landwirt müsse wegen Fahrlässigkeit für den Schaden haften, stellte das OLG in seinem Urteil klar.

Unkenntnis über Pferdefluchtverhalten keine Entschuldigung

Vor Einschalten der Bewässerungsanlage hätte der Landwirt sicherstellen müssen, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Pferdeweide reicht und dadurch die Pferde erschrecken kann. Mangelnde Kenntnisse über das Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht.


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