Artenschutz / Handel mit Schuppentieren wird verboten

Artenschutz / Handel mit Schuppentieren wird verboten
Gemäß der in Johannesburg stattfindenden Artenschutzkonferenz, die den weltweiten Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten regelt, wird nun dem internationalen Handel mit Schuppentieren verboten. Die Schuppentiere gelten, als die am häufigsten illegal gehandelte Tierart der Welt.
Die je vier afrikanischen und asiatischen Schuppentierarten werden in den Anhang 1 des Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen, welches den Handel mit bedrohten Tierarten verbietet. Die Schuppentiere die auch als Pangoline Insektenfresser bekannt sind, sind seit 1994 in Anhang 2 des Abkommens aufgelistet, welches Handelsbeschränkungen der geschützten Tiere vorschreibt.

Die Art der Schuppentiere ist bei Wilderern sehr begehrt, da ihr Fleisch, ihre Knochen und Organe vor allem in China und Vietnam als Delikatessen gelten. Den keratinbestehenden Schuppen wird in der traditionellen asiatischen Medizin eine heilende Wirkung nachgesagt. So herrscht auch in einigen Kulturen der Glaube, die Schuppentiere hielten böse Geister fern. Das Fett, das Blut und die Knochen von Schuppentieren finden zudem in der traditionelle afrikanische Medizin ihre Anwendung.

Das Schuppentier - Eine leichte Beute
Das Schuppentier ist das am häufigsten illegal gehandelte Tier der Welt. Gemäß Erhebungen vom WWF wurden in den vergangenen 10 Jahren ungefähr 1000.000 Pangoline weltweit illegal gewildert und illegal gehandelt. Schuppentiere rollen sie ähnlich wie Igel bei Gefahr zusammen und stellen somit eine leichte Beute dar. Da die Tiere sehr stressempfindlich sind ist eine Aufzucht sehr schwierig.

Affen werden besser geschützt
Ebenso wurden die Berberaffen in die höchste Schutzkategorie mit aufgenommen. Durch die Aufnahme in die Liste wird der in in Nordafrika und Gibraltar vorkommende Primat, der in Europa als Haustier beliebt ist vor dem internationalen Handel geschützt.

Tieranwalt Ackenheil
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