Tierhaltung von Exoten

Tierhaltung von Exoten: Haltung von Schmuckschildkröte
Eine kleine, mit Wasser gefüllte Plastikschüssel und eine Wolldecke reichen nicht aus, um eine Florida-Schmuckschildkröte unterzubringen. Auch wenn der Halter der Schildkröte nur eine sehr kleine Wohnung haben, ist ihnen die Einrichtung eines Terrariums zuzumuten, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in zwei bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: 16 L 1319/11 und 16 K 4995/11). Die persönlichen Interessen des Halters müssten hinter der artgerechten Tierhaltung zurückstehen. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte der aus Essen kommende Kläger bei einem Parkbesucher Aufsehen erregt. Der Besucher hatte beobachtet, wie der Kläger seine Wasserschildkröte, eine Florida-Schmuckschildkröte, an einer selbst gebauten Boje befestigt hatte und im Teich einer öffentlichen Parkanlage in Essen schwimmen ließ. Nach der Beschwerde des Parkbesuchers
erhielt der Kläger schließlich Besuch vom Amtsveterinär. Dieser stellte fest, dass die Schildkröte in der Wohnung des Esseners lediglich in einer Wolldecke gehalten wurde. Baden konnte das Tier nur in einer 30x30x15 Zentimeter großen Plastikschüssel. Da die Schildkröte mit diesem Gegebenheiten sichtlich unzufrieden war, habe er sich die Schwimmmöglichkeit im Parkteich ausgedacht, so der Tierhalter. Gelegentlich könne das Tier auch in einer „Stapelbox“ schwimmen. Die Stadt Essen verpflichtete daraufhin den Mann, die Wasserschildkröte in einem Terrarium
unterzubringen. Die Grundfläche müsse mindestens 5 x 2,5 Panzerlängen des Tieres betragen und eine ausreichende Bademöglichkeit beinhalten.
Der vermeintliche „Tierfreund“ ging gegen diese Auflage vor. Er habe nur eine sehr kleine Wohnung, in der für solch ein Terrarium kein Platz sei.
Das Verwaltungsgericht billigte die Ordnungsverfügung der Stadt in seinem Beschluss. Wenn sich der Kläger dazu entschließe, Tiere zu halten, müssten wenigstens die Mindestanforderungen der Haltung erfüllt sein. Nachdem die Beschwerde gegen diesen Beschluss
beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg hatte, zog der Tierhalter seine noch anhängige Klage zurück. Damit kann die Schmuckschildkröte in ein eigenes Terrarium- Zuhause umziehen.

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