Grosser Miniature Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht

Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht
„Miniatur Bullterrier“ können auch noch als „Mini“ Bullterrier gelten, wenn sie wenige Zentimeter größer als der Rassestandart sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter stuften damit die zwei „Miniatur-Bullterrier“ einer Hundehalterin als nicht „gefährlich“ ein.Was gilt nun für den Miniatur Bullterrier? Ist ein zu grosser Miniature Bullterrier automatisch ein gefährlicher Hund?
Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist zwar im eigentlichen Sinne kein Listenhund, er kann aber trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil >> Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht <<

Wann ist Mini Bullterrier wegen Groesse ein Bullterrier


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Rheinland-Pfalz LHundG Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz LHundG Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG). Zur Rasseliste LHundG Rheinland-Pfalz und zu den Regelungen zur Hundehaltung in Rheinland-Pfalz / Regelungen zur Hundehaltung von Listenhunde und gefährliche Hunde.

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Sie sind Hundehalter in Mainz, Koblenz, Trier oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Rheinland-Pfalz?
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Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten

Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund gelten
Die Behörde stuft ihren Miniature Bullterrier als gefährlichen Hund ein? Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist weder ein Listenhund noch eine Kreuzung aus einem Bullterrier, oder einer Hunderassen die in § 8 Abs. 2 Landeshundegesetz LHundG NRW auf der Rasselisten als Listenhunde stehen. Jedoch kann ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil


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Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren

Aufstellung Urteile zu gefährlicher Hundweiterlesen ...

Taxifahrer darf Hunde im Taxi nicht abweisen | Kein Hundeverbot

Taxifahrer darf Hunde im Taxi nicht abweisen | Kein Hundeverbot
Weigert sich ein Taxifahrer Hunde zu befördern, so kann das eine Geldbuße mit sich führen. Ein Taxifahrer weigerte sich zwei Hundehalter zu befördern, die jeweils einen kleinen Hund (Jack Russel und einen Beagle ) dabei hatten, mit der Begründung, die vier Fahrgäste würden nicht in seinen Wagen passen, so kann ihm eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro auferlegt werden…>> Weiteres <<

Sie sind Hundebesitzer und haben Fragen zur Hundehaltung? Darf Ihr Hund mit in das Restaurant? Muss ihr Hund in der Stadt an der Leine geführt werden? Muss ihr Hund im Bus, im Zug einen Maulkorb tragen? Darf ein Taxifahrer die Beförderung eines Hundes verweigern? Welche Rechte oder auch Pflichten haben Sie als Hundehalter?

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Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes

Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes
In welchen Fällen darf die Behörde einen als gefährlich geltenden Hund einschläfern? Die von einem Hund ausgehende gesteigerte Gefahr rechtfertige seine Einschläferung. Kann die Behörde nach einem Hundebissvorfall die Tötung des Hundes anordnen? Ein Hund, der unvermittelt angreift, Personen durch lebensgefährliche Hundebisse schwer verletzt und sich nicht therapierbar zeigt, muss eingeschläfert werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Welche gesetzlichen Regelungen muss ein Halter eines gefährlichen Hundes beachten? << Weiter >>

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Trotz Postiven Wesenstest darf Rottweiler eingeschläfert werden


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Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund

Hunderecht: Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund ist rechtmäßig
Wer einen von der Behörde als gefährlich geltenden Hund hält zahlt in der Regel erhöhte Hundesteuer. Eine Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr ist für einen nach den Landeshundegesetzen „gefährlichen Hund“ nicht zu beanstanden…Näheres …
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Hunderecht Listenhunde: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Hunderecht | Listenhunde Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ wurde als Reaktion auf verschiedene Beißvorfälle, die im Jahre 2000 auftraten, erlassen. ..
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Hunderecht Anwalt: bundesweite Rechtsberatung Hund und Recht

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RA Ackenheil vertritt Ihre und die Interessen Ihres Hundes deutschlandweit gegenüber den Behörden, Züchtern, Käufern, Verkäufern, Tierheimen, Tierärzten oder anderen Hundehaltern.
Schon beim Kauf eines Welpen können sich einige rechtliche Probleme ergeben. Das neue Familienmitglied wird plötzlich krank (z.B. Erberkrankung ). Der vom Züchter neu angeschaffte Hund stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Verkäufer, Züchter, Tierheim und Käufer streiten sich dann oftmals z.B. um Tierarztkosten, Schadenersatz, Minderung oder sogar um die Rückgabe des Hundes. Auch beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung (Gefahrenhundeverordnung) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit. Hundehalter sogenannter Listenhunde („ Kampfhunde“ oder gefährlichen Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie
Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt. Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder.

Die Ackenheil Anwaltskanzlei berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Hundehalter, Züchter, Tierärzte, Vereine und Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Hundetrainer etc. in allen Rechtsfragen rund um den Hund.
Wir beraten und vertreten Sie und setzen uns für Ihre Interessen vor der Behörde, dem Tierheim, dem Züchter, dem Käufer, dem Verkäufer oder einem anderen Hundehalter, außergerichtlich wie auch gerichtlich, im gesamten Bundesgebiet - deutschlandweit - ein.


Anwalt für Hunde | Unsere Leistungen im Hunderecht :

Problemstellung Hundekauf / Welpenkauf :
Erberkrankung, Beschaffenheitsmerkmale, zugesicherte Eigenschaften, etc.
Familienhund, Zuchthund ( Zuchttauglichkeit),
Kaufvertrag / Hundekauf ( Erstellung und Überprüfung von Verträgen)
Vertragsstrafe
Problempunkte:
Schenkung
Herausgabe / Zurückbehaltung des Hundes
Eigentumsvermutung
Tierarzt | Tierarzthaftung ( Kunstfehler | Behandlungsfehler, Zurückbehaltungsrecht etc.)
Abwehr behördlicher Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang usw.)
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Hundeangriff
Hundebiss
Haftung Hund (Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung)
„Kampfhunde“
Listenhunde
Auflagen für bestimmte Hunderassen ( Gefahrenhundeverordnung)
Verstoß gegen Leinenpflicht / Leinenzwang
( z. B. in der Brut-und Setzzeit | Aufzuchtszeit )
Haltungserlaubnis
Hundeführerschein
Wesenstest
Hundezucht ( VDH, Vereins-und Verbandsrecht)
Auflagen für die Hundezucht
Zuchtrecht ( Verträge: Deckvertrag, Zuchtvertrag etc.)
Haftung Tierheim
Pflegevertrag
Übergabevertrag
Vermittlungsvertrag
Haftung Hundeschulen
Haftung Hundetrainer
Erstellung und Überprüfung von Verträgen von Hundeschulen
(Haftungsausschluss, AGB etc.)
Hundesteuer
Nachbarschaftsrecht
Mietrecht ( Mietvertrag, Hundehaltung etc.)
Auflagen bei der Hundehaltung
Hund in der Scheidung | Scheidungshund
Tierschutzrecht
Versicherungsrecht
Ansprüche gegenüber der Hundehaftpflicht ...


Unser Service - bundesweite Rechtsberatung

Anwälte für Hunde finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe.
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich. Eine Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen ( Schriftverkehr, Verträge, Fotos, Arztbefunde usw. ) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Lernen Sie uns kennen.
Es wird für Sie eine feste Zeit reserviert in der Sie mit dem Anwalt ungestört sprechen können.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles unter: 06136-762833

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