Hundetrainer § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG: Nachweis qualifizierter Weiterbildung und praktischer Stunden

§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG: Nachweis qualifizierter Weiterbildung und praktischer Stunden
Seit 2014 bedürfen u.a. Hundetrainer, Hundeverhaltenstherapeuten sowie Hundepsychologen für die gewerbsmässige Ausbildung von Hunden für Dritte sowie der Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden nach
§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese hat sich über die erforderliche Sachkunde zu vergewissern und darf im Zweifelsfall zum Fachgespräch bitten. Viele Hundetrainer wollen weshalb auch immer das Fachgespräch aber nicht absolvieren und verlangen, dass ihre bisherige Berufserfahrung berücksichtigt wird. Die Behörden lehnen ab und bestehen auf dem Fachgespräch in Form einer Berufsprüfung (theoretische und praktische Prüfung).
Ob dies rechtens ist hatte unlängst das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden . << WEITER >>

Als Hundetrainer suchen Sie eine qualifizierte Rechtsberatung? Sie suchen einen Anwalt der sich für Sie und Ihre Hundeschule einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung von Hundetrainer, Hundeschulen zur Erlaubnispflicht §11 Tierschutzgesetz steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Selbstständigen aus dem Berufsbereichen rund um den Hund zur Verfügung.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit fast 20 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundetrainern in Rechtsfragen rund um die Selbstständigkeit, rechtssichere AGB, wirksamer Haftungsausschluss, §11 TSchG, Berufsverbot, Anerkennung der Weiterbildung - der Sachkunde.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung § 11 TSchG Genehmigungsverfahren Hundetrainer Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular

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Hundeführerschein / Wie viel kostet der Hundeführerschein?

Hundeführerschein / Niedersachsen: Wie viel kostet der Hundeführerschein? Was wird verlangt? Fragen, die in der Hundeführerscheinprüfung u.a. gestellt werden: Warum reagieren Hunde an der Leine aggressiv? Darf man einen lieben Hund auch auf dem Spielplatz mitnehmen?
Das Hundegesetz in Niedersachsen verpflichtet jeden der sich einen Hund neu anschaffen will zum Nachweis eines Hundeführerscheins. Rund um den Hundeführerschein: Online Hunderegisteranmeldung, Chippflicht, Kosten, Verfahren…weiterlesen ...

HUNDEGESETZ

HUNDEGESETZ - BERLINER HUNDEGESETZ
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Hundegesetz sowie den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens zusammengestellt.
KEIN HUNDEHANDEL AUF MÄRKTEN - Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)

HUNDEKOT - Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar

Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen

Rasseliste wird flexibler

Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden.

Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Wer sich einen Hund neu kauft, wird aufgefordert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen

Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären
Ausnahmen von der Leinenpflicht in Grün- und Erholungsanlagen können von der zuständigen Behörde angeordnet werden

Gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden wird genehmigungspflichtig. Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer (sog. Dogwalker)

HUNDEMELDEREGISTER

Auswirkung HUNDEMELDEREGISTER

Näheres..
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Hessen HundeVO Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hessen

Hessen Hundeverordnung Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Hessen

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO).
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von behördlicher Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Sie sind Hundehalter in Frankfurt, Wiesbaden oder in einer sonstigen Stadt oder Gemeinde in Hessen?
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung nachweisen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.weiterlesen ...